Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AP Altstadt Pflegedienst GmbH

für ambulante Pflege-, Betreuungs- und hauswirtschaftliche Leistungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle ambulanten Pflege-, Betreuungs- und hauswirtschaftlichen Leistungen sowie ergänzende Serviceleistungen der AP Altstadt Pflegedienst GmbH, nachfolgend „Pflegedienst“ genannt.

Sie gelten gegenüber pflegebedürftigen Personen, deren gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern, Angehörigen sowie sonstigen Auftraggebern, die Leistungen des Pflegedienstes in Anspruch nehmen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Pflegedienst ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragspartner und Leistungsempfänger

Vertragspartner ist die AP Altstadt Pflegedienst GmbH, Schreyerring 17, 22309 Hamburg.

Leistungsempfänger ist die pflegebedürftige Person. Mit der Beauftragung bestätigt der Auftraggeber, zur Beauftragung berechtigt zu sein und alle für die Versorgung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

§ 3 Vertragsabschluss und Pflegevertrag

Ein Vertrag kommt durch schriftlichen Pflegevertrag, Leistungsvereinbarung oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen nach vorheriger Beratung zustande.

Vor Vertragsabschluss erfolgt eine Bedarfs- und Beratungsbesprechung in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person. Auf Wunsch stellen wir ein unverbindliches Angebot zur Verfügung.

Für Leistungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Für Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist ein anerkannter Pflegegrad Voraussetzung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 4 Leistungsarten

Der Pflegedienst erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Grundpflege gemäß SGB XI (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
  • Behandlungspflege gemäß SGB V auf ärztliche Verordnung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung und Alltagshilfe
  • Betreuungsleistungen und Demenzbegleitung
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitvertretung
  • Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Private Zusatz- und Ergänzungsleistungen nach gesonderter Vereinbarung

§ 5 Leistungsumfang und individuelle Pflegeplanung

Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Pflegevertrag, der ärztlichen Verordnung, dem Bewilligungsbescheid der Pflegekasse bzw. Krankenkasse sowie dem erstellten Pflegeplan.

Der Pflegeplan wird regelmäßig überprüft und bei Veränderungen des Gesundheitszustands oder des Pflegebedarfs angepasst. Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung, soweit gesetzlich nichts Abweichendes geregelt ist.

Der Pflegedienst ist berechtigt, Leistungen abzulehnen oder zu beenden, wenn die Erbringung aus medizinischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich oder zumutbar ist.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber und die pflegebedürftige Person sind verpflichtet:

  • alle für die Pflege relevanten Informationen vollständig und rechtzeitig mitzuteilen
  • Veränderungen des Gesundheitszustands unverzüglich mitzuteilen
  • den Zugang zur Wohnung zu den vereinbarten Terminen zu ermöglichen
  • ärztliche Verordnungen, Medikamentenpläne und Bescheide vorzulegen
  • für eine sichere Arbeitsumgebung für das Pflegeteam zu sorgen

§ 7 Vergütung und Abrechnung

Die Vergütung richtet sich bei Pflegeleistungen nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen gemäß SGB V und SGB XI sowie den vertraglichen Vereinbarungen mit den Kostenträgern.

Die Abrechnung erfolgt – soweit möglich – direkt mit der zuständigen Pflege- oder Krankenkasse. Nicht von der Kasse gedeckte Leistungen werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

Für private Zusatzleistungen gelten die im Pflegevertrag oder Angebot genannten Preise. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

§ 8 Zuzahlungen und Eigenanteile

Etwaige gesetzliche Zuzahlungen, Eigenanteile oder nicht erstattungsfähige Leistungen trägt der Auftraggeber, sofern keine Kostenübernahme durch Dritte besteht.

Der Pflegedienst informiert transparent über voraussichtliche Eigenkosten im Rahmen der Beratung und vor Beginn zusätzlicher privater Leistungen.

§ 9 Termine, Einsatzzeiten und Vertretung

Pflegeeinsätze werden nach individuellem Bedarf und in Abstimmung mit der pflegebedürftigen Person vereinbart. Feste Bezugspersonen werden – soweit organisatorisch möglich – bevorzugt eingesetzt.

Bei Urlaub, Krankheit oder anderen Verhinderungen sorgt der Pflegedienst für eine qualifizierte Vertretung und informiert die Auftraggeber rechtzeitig über Änderungen.

Der Pflegedienst ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Bei unvorhergesehenen Verzögerungen – etwa durch Notfälle – informieren wir schnellstmöglich.

§ 10 Terminabsagen

Terminabsagen durch den Auftraggeber müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Einsatz erfolgen.

Erfolgt keine oder eine kurzfristigere Absage ohne wichtigen Grund, behalten wir uns vor, den entstandenen Aufwand nach den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen in Rechnung zu stellen.

§ 11 Qualitätssicherung und Dokumentation

Der Pflegedienst dokumentiert erbrachte Leistungen nach den gesetzlichen Vorgaben und den Anforderungen der Kostenträger. Die Dokumentation dient der Qualitätssicherung und der Nachvollziehbarkeit der Versorgung.

Auf Wunsch erhalten Angehörige und berechtigte Personen Auskunft über relevante Pflegeinformationen im gesetzlich zulässigen Rahmen.

§ 12 Schweigepflicht und Datenschutz

Alle Mitarbeitenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Personenbezogene und besonders sensible Daten – insbesondere Gesundheitsdaten – werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.

Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung auf dieser Website.

§ 13 Haftung

Der Pflegedienst haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Pflegedienst nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Eine Haftung für Schäden, die auf unvollständigen oder falschen Angaben des Auftraggebers beruhen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 14 Vertragsdauer und Kündigung

Der Pflegevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die ordentliche Kündigung ist von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform möglich.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die weitere Versorgung aus medizinischen Gründen nicht mehr vertretbar ist oder wiederholt Mitwirkungspflichten verletzt werden.

§ 15 Beschwerdemanagement

Kritik, Anregungen und Beschwerden nehmen wir ernst. Bitte wenden Sie sich zunächst an unsere Geschäftsführung unter den im Impressum genannten Kontaktdaten.

Wir bemühen uns um eine schnelle, faire und dokumentierte Klärung. Auf Wunsch vermitteln wir auch den Kontakt zu unabhängigen Beratungsstellen.

§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juni 2026

Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum und in der Datenschutzerklärung.